Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg3 · Frage 337
Wie darf unbrauchbar gewordene Munition entsorgt werden?
Antwortmöglichkeiten
- AGeschoss abziehen, Pulver in Wasser auflösen, Rest in Hausmüll geben.
- BAls Sondermüll/Gefahrstoff bei der örtlichen Annahmestelle abgeben.
- CAn den Verkäufer/Hersteller oder einen Delaborierbetrieb geben.✓ richtig
- DBei der örtlichen Polizeidienststelle abgeben, von dort erfolgt die fachgerechte Entsorgung.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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