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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg3 · Frage 334

Was ist nach Verlust einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe oder einer Waffenbesitzkarte zu veranlassen?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANur die Polizei ist unverzüglich zu informieren.
  2. BDer Verlust ist unverzüglich der zuständigen Behörde mitzuteilen.✓ richtig
  3. CDie Versicherung ist umgehend in Kenntnis zu setzen, damit diese die Polizei verständigen und alle weiteren Maßnahmen einleiten kann.
  4. DSämtliche denkbaren Maßnahmen zur Wiedererlangung der Schusswaffe bzw. der Waffenbesitzkarte sind einzuleiten.
  5. EDie Bevölkerung ist über den Verlust umgehend über öffentliche Mitteilungsblätter der Städte bzw. Gemeinden zu informieren.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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