Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg3 · Frage 334
Was ist nach Verlust einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe oder einer Waffenbesitzkarte zu veranlassen?
Antwortmöglichkeiten
- ANur die Polizei ist unverzüglich zu informieren.
- BDer Verlust ist unverzüglich der zuständigen Behörde mitzuteilen.✓ richtig
- CDie Versicherung ist umgehend in Kenntnis zu setzen, damit diese die Polizei verständigen und alle weiteren Maßnahmen einleiten kann.
- DSämtliche denkbaren Maßnahmen zur Wiedererlangung der Schusswaffe bzw. der Waffenbesitzkarte sind einzuleiten.
- EDie Bevölkerung ist über den Verlust umgehend über öffentliche Mitteilungsblätter der Städte bzw. Gemeinden zu informieren.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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