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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg3 · Frage 333

Was versteht man unter "Putativnotwehr"?

Antwortmöglichkeiten

  1. AÜberschreitung rechtlicher Grenzen zur Rettung von Sachgütern.
  2. BÜberschreitung der Notwehr.
  3. CEin gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff wird von einem anderen Angegriffenen abgewehrt.
  4. DIrrtümliche Annahme einer Notwehrsituation.✓ richtig
  5. EDurchführen einer Notwehrhandlung zugunsten eines schutzbedürftigen Dritten.

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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