Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg3 · Frage 332
Wann wird in der Regel eine waffenrechtliche Erlaubnis von der Erlaubnisbehörde widerrufen?
Antwortmöglichkeiten
- AWenn der Inhaber der waffenrechtlichen Erlaubnis nicht mehr zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes ist.✓ richtig
- BWenn der Inhaber der waffenrechtlichen Erlaubnis kein Bedürfnis mehr nachweisen kann.✓ richtig
- CWenn der Inhaber der waffenrechtliche Erlaubnis seinen Wohnort in ein anderes Bundesland verlegt.
- DWenn der Inhaber der waffenrechtliche Erlaubnis vorübergehend krankheitsbedingt eingeschränkt ist.
Lösung
Antworten A, B sind korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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