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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg3 · Frage 316

Der Inhaber eines Jahresjagdscheins will seine erste Kurzwaffe (Kaliber .38 Special) erwerben. Was muss er tun?

Antwortmöglichkeiten

  1. AEr muss zuerst eine spezielle Prüfung zum Führen von Kurzwaffen ablegen.
  2. BEr muss vor dem Kauf die Erlaubnis zum Erwerb von der Waffenbehörde in die Waffenbesitzkarte eintragen lassen.✓ richtig
  3. CEr muss innerhalb von drei Monaten nach Erwerb die Waffe von der Waffenbehörde in die Waffenbesitzkarte eintragen lassen.
  4. DEr muss innerhalb von zwei Wochen nach Erwerb die Waffe von der Waffenbehörde in die Waffenbesitzkarte eintragen lassen.✓ richtig

Lösung

Antworten B, D sind korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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