Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg3 · Frage 314
Was ist richtig? Der gültige Jagdschein ersetzt nach dem Waffengesetz ...
Antwortmöglichkeiten
- Abeim Erwerb einer jagdlich zulässigen Langwaffe die Voreintragung in der Waffenbesitzkarte.✓ richtig
- Bdie Munitionserwerbsberechtigu ng für Langwaffenmunition.✓ richtig
- Cdie Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen auf öffentlichen Veranstaltungen.
- Ddie Munitionserwerbsberechtigu ng für Kurzwaffenmunition.
- Eimmer eine Schießerlaubnis.
Lösung
Antworten A, B sind korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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