Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg3 · Frage 306
Sie haben eine Bockdoppelflinte an einen Jagdfreund veräußert und ihm die Waffe ausgehändigt. Was müssen Sie außerdem noch gegenüber der Waffenbehörde unternehmen?
Antwortmöglichkeiten
- ANichts, da der Erwerber die Waffe bei der zuständigen Behörde anmeldet.
- BNur die zugehörige Waffenbesitzkarte an die Behörde schicken.
- CInnerhalb von zwei Wochen eine Veräußerungsanzeige bei der zuständigen Behörde unter Vorlage der zugehörigen Waffenbesitzkarte machen.✓ richtig
- DInnerhalb von vier Wochen eine formlose schriftliche Veräußerungsanzeige bei der zuständigen Behörde machen.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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