Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg3 · Frage 299
Welche Aussagen über die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen und Munition sind zutreffend?
Antwortmöglichkeiten
- AGrundsätzlich ist für die Aufbewahrung ein Sicherheitsbehältnis erforderlich, das mindestens der Klasse 0 der Norm DIN/EN 1143-I entspricht.✓ richtig
- BIn unbewohnten Jagdhütten ist eine dauerhafte Unterbringung von Jagdwaffen nicht zulässig.
- CWaffenschränke der Sicherheitsstufen A und B nach VDMA 24992, die bereits vor dem 7. Juli 2017 zur Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Schusswaffen genutzt wurden, können vom Besitzer bestimmungsgemäß weiterbenutzt werden.✓ richtig
- DWaffenschränke der Sicherheitsstufen A oder B nach VDMA 24992 können auch weitervererbt und anschließend vom neuen Besitzer zur Aufbewahrung von Jagdwaffen verwendet werden.
- EIn Waffenschränken der Sicherheitsstufen A oder B nach VDMA 24992 dürfen Kurzwaffen immer zusammen mit der zugehörigen Munition aufbewahrt werden.
Lösung
Antworten A, C sind korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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