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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg3 · Frage 278

Welche Aussagen treffen auf den Einsatz von Rotpunktvisieren ohne Vergrößerung im Vergleich zur Benutzung eines Zielfernrohres bei einer Drückjagd zu?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADer Einsatz von Rotpunktvisieren ist jagdlich verboten.
  2. BBei Rotpunktvisieren kann mit beiden Augen offen geschossen werden.✓ richtig
  3. CBei Rotpunktvisieren bewahrt den Überblick über das Schussfeld.✓ richtig
  4. DMit Rotpunktvisieren sind gezielte Schüsse auf Entfernungen über 70 Meter problemlos möglich.
  5. ERotpunktvisiere sind vor allem für den Schuss auf stehendes Wild gedacht.

Lösung

Antworten B, C sind korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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