Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg3 · Frage 278
Welche Aussagen treffen auf den Einsatz von Rotpunktvisieren ohne Vergrößerung im Vergleich zur Benutzung eines Zielfernrohres bei einer Drückjagd zu?
Antwortmöglichkeiten
- ADer Einsatz von Rotpunktvisieren ist jagdlich verboten.
- BBei Rotpunktvisieren kann mit beiden Augen offen geschossen werden.✓ richtig
- CBei Rotpunktvisieren bewahrt den Überblick über das Schussfeld.✓ richtig
- DMit Rotpunktvisieren sind gezielte Schüsse auf Entfernungen über 70 Meter problemlos möglich.
- ERotpunktvisiere sind vor allem für den Schuss auf stehendes Wild gedacht.
Lösung
Antworten B, C sind korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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