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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg3 · Frage 273

Sie besitzen eine Bockdoppelflinte im Kaliber 12/70 mit Halb- und Vollchoke und Normalbeschuss. Dürfen Sie daraus Stahlschrotpatronen verschießen?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANein, weil hierfür ein gesonderter Stahlschrotbeschuss erforderlich ist.
  2. BJa, wenn Stahlschrot ausschließlich im unteren Lauf (Halbchoke) verwendet wird.
  3. CJa, wenn Patronen mit normaler Ladung und max. 3,25 Millimeter Schrotgröße verwendet werden.✓ richtig
  4. DJa, weil bei der Jagdausübung in Thüringen generell keine bleihaltige Schrotmunition verwendet werden darf.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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