Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg3 · Frage 161
Sie beabsichtigen, fortwährend zwei ihrer erlaubnispflichtigen Jagd- Langwaffen in einem nicht dauernd bewohnten Gebäude (Jagdhütte) aufzubewahren. Was müssen Sie beachten?
Antwortmöglichkeiten
- ADie Aufbewahrung kann in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung erfolgen.
- BIn einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen keine Jagdwaffen dauerhaft aufbewahrt werden.
- CDie Aufbewahrung darf nur in einem mindestens der DIN - Norm EN 1143-1- Widerstandsgrad 1 - entsprechenden Sicherheitsbehältnis erfolgen.✓ richtig
- DDas der Aufbewahrung der Jagdwaffen dienende Sicherheitsbehältnis darf von außen nicht einsehbar sein.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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