Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg3 · Frage 147
Wie müssen Sie Flintenlaufgeschosse und Schrotpatronen bei der Jagdausübung mitführen?
Antwortmöglichkeiten
- AIch darf nur Schrotpatronen oder Flintenlaufgeschosse mitführen.
- BGetrennt verwahrt und so, dass eine Verwechslung ausgeschlossen ist.✓ richtig
- CFlintenlaufgeschosse und Schrotpatronen dürfen ohne getrennte Verwahrung mitgeführt werden.
- DFlintenlaufgeschosse sind zusammen mit Kugelpatronen mitzuführen.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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