Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg3 · Frage 99
Kann der Jäger beim Waffenhändler durch Vorlage des gültigen Jahresjagdscheines Langwaffen zur Ansicht mitnehmen?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, aber nur in Verbindung mit seiner Waffenbesitzkarte.
- BNein.
- CJa.✓ richtig
- DJa, aber nur in Verbindung mit einer entsprechenden Voreintragung in der Waffenbesitzkarte.
- EJa, aber nur bis zum nächstgelegenen Schießstand, um die Waffe Probe zu schießen.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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