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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg3 · Frage 99

Kann der Jäger beim Waffenhändler durch Vorlage des gültigen Jahresjagdscheines Langwaffen zur Ansicht mitnehmen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, aber nur in Verbindung mit seiner Waffenbesitzkarte.
  2. BNein.
  3. CJa.✓ richtig
  4. DJa, aber nur in Verbindung mit einer entsprechenden Voreintragung in der Waffenbesitzkarte.
  5. EJa, aber nur bis zum nächstgelegenen Schießstand, um die Waffe Probe zu schießen.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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