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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg3 · Frage 44

Welche Dokumente außer dem Jagdschein muss ein Jagdausübender bei sich tragen, wenn er die Jagd mit einem ausgeliehenen Drilling ausübt?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADie eigene Waffenbesitzkarte und die Waffenbesitzkarte der ausleihenden Person.
  2. BDer Jagdschein ist ausreichend.
  3. CPersonalausweis oder Reisepass und den Nachweis der Waffenüberlassung.✓ richtig
  4. DNur den Personalausweis oder den Reisepass.
  5. ESeine eigene Waffenbesitzkarte.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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