Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg3 · Frage 38
Ein Jagdscheininhaber veräußert (verkauft) auf Dauer seine Doppelflinte an eine Person mit einem gültigen Jahresjagdschein. Was muss er als Überlasser daraufhin veranlassen?
Antwortmöglichkeiten
- AÜberlassungsanzeige innerhalb eines Monats bei seiner zuständigen Behörde.
- BÜberlassungsanzeige innerhalb von zwei Wochen bei seiner zuständigen Behörde.✓ richtig
- COhne Voreintragung der Waffe in die Waffenbesitzkarte des Erwerbers ist der Verkauf nicht zulässig.
- DMitteilung an die Waffenbehörde des Erwerbers binnen 2 Wochen.
- EDer Überlasser muss nichts veranlassen. Nur der Erwerber ist verpflichtet, den Erwerb der Waffe bei seiner zuständigen Behörde anzuzeigen.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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