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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg3 · Frage 36

Innerhalb welcher Fristangabe haben Jagdscheininhaber das Abhandenkommen ihrer Jagdwaffe bei der zuständigen Behörde anzuzeigen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AInnerhalb eines Monats.
  2. BInnerhalb von zwei Wochen.
  3. CInnerhalb einer Woche.
  4. DUnverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern.✓ richtig
  5. EInnerhalb von zwei Monaten.

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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