Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg3 · Frage 36
Innerhalb welcher Fristangabe haben Jagdscheininhaber das Abhandenkommen ihrer Jagdwaffe bei der zuständigen Behörde anzuzeigen?
Antwortmöglichkeiten
- AInnerhalb eines Monats.
- BInnerhalb von zwei Wochen.
- CInnerhalb einer Woche.
- DUnverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern.✓ richtig
- EInnerhalb von zwei Monaten.
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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