Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg3 · Frage 27
Innerhalb welcher Frist müssen Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder die Eintragung der Waffe in eine bereits erteilte Waffenbesitzkarte beantragen, wenn sie die Waffe auf Dauer erwerben (kaufen)?
Antwortmöglichkeiten
- AInnerhalb einer Woche.
- BInnerhalb eines Monats.
- CInnerhalb von zwei Wochen.✓ richtig
- DInnerhalb von drei Monaten.
- EInnerhalb von drei Tagen.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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