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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg3 · Frage 17

Welche Aussagen sind richtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. AKurzwaffen haben eine Gesamtlänge von über 30 Zentimeter.
  2. BAls Langwaffen gelten Waffen von über 60 Zentimeter Gesamtlänge.✓ richtig
  3. CEine Schusswaffe mit 45 Zentimeter Gesamtlänge gilt als Kurzwaffe.✓ richtig
  4. DKurzwaffen haben eine Lauflänge von mindestens 10 Zentimeter.
  5. EMit Kurzwaffen kann nur einhändig geschossen werden.
  6. FLangwaffen müssen eine Lauflänge von über 60 Zentimeter aufweisen.

Lösung

Antworten B, C sind korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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