Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg3 · Frage 14
Was ist beim Führen von feststehenden Messern mit einer Klingenlänge von über 12 Zentimeter sowie von Einhandmessern außerhalb eines damit in Zusammenhang stehenden Bedürfnisses oder berechtigten Interesses zu beachten?
Antwortmöglichkeiten
- ASolche Messer können von jedem zu beliebigen Zwecken zugriffsbereit geführt werden.
- BDas Führen von Einhandmessern ist generell verboten.
- CDer Transport solcher Messer hat nicht zugriffsbereit zu erfolgen.✓ richtig
- DDer Jagdschein ist mitzuführen, um bei gegebenenfalls stattfindenden Kontrollen das berechtigte Interesse nachzuweisen.
- ESolche Messer dürfen nur innerhalb eines damit in Zusammenhang stehenden Bedürfnisses oder berechtigten Interesses geführt werden.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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