Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg2 · Frage 424
Sie haben einen stark rauschigen Keiler erlegt und wollen das Fleisch verkaufen. Was müssen Sie beachten?
Antwortmöglichkeiten
- AIch muss den Käufer darauf aufmerksam machen, dass der Keiler rauschig war.
- BDas Fleisch muss gut durchgebraten werden.
- CDas Fleisch darf nur in Wildschweinwurst verarbeitet werden.
- DAusgeprägter Geschlechtsgeruch bedeutet immer, dass das Stück genussuntauglich ist und nicht verkauft werden darf.✓ richtig
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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