Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg2 · Frage 365
In der Unfallverhütungsvorschrift Jagd werden Angaben über Nachsuchen gemacht. Welche Aussage ist zutreffend?
Antwortmöglichkeiten
- ADer Jagdausübungsberechtigte ist an die Weisungen des Hundeführers, der Jagdleiter ist, gebunden.✓ richtig
- BDer Hundeführer ist an die Weisungen des Jagdausübungsberechtigten, der Jagdleiter ist, gebunden.
- CDer Hundeführer sollte die notwendige persönliche Schutzausrüstung benutzen.
- DDa es sich nicht um eine Gesellschaftsjagd handelt, ist ein Jagdleiter nicht notwendig.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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