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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg2 · Frage 355

Wann muss auf dem Ansitz erlegtes Schalenwild aufgebrochen werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. ASobald das Stück ausgekühlt ist.
  2. BSpätestens bei Anbruch der Dämmerung.
  3. CInnerhalb von 7 Stunden.
  4. DBei Abgabe an den Verbraucher.
  5. EUnverzüglich.✓ richtig

Lösung

Antwort E ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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