Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg2 · Frage 344
Bei welchen der nachgenannten Gefahrenlagen ist nach der Unfallverhütungsvorschrift Jagd die Schusswaffe zu entladen?
Antwortmöglichkeiten
- ABeim Überwinden von Hindernissen.✓ richtig
- BBei schlechten Wetterverhältnissen.
- CBeim Pirschen im Hochgebirge.
- DBeim Besteigen von Hochsitzen.✓ richtig
- EBeim Pirschen bei Schneelage.
- FBeim Anlaufen einer Schwarzwildrotte im Raps.
Lösung
Antworten A, D sind korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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