Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg2 · Frage 211
Welche Einschränkungen gelten nach der Unfallverhütungsvorschrift Jagd (besondere Bestimmungen für Gesellschaftsjagden) für das Mitführen von Schusswaffen für die Durchgeh- oder Treiberschützen bei Gesellschaftsjagden?
Antwortmöglichkeiten
- ADie geladene Waffe muss gesichert sein.
- BWaffen dürfen im Treiben grundsätzlich nicht mitgeführt werden.
- CEs dürfen nur entladene Waffen mitgeführt werden. Dies gilt nicht für Feldstreifen und Kesseltreiben.✓ richtig
- DDie mitgeführte Waffe muss über eine angemessene Zieleinrichtung verfügen.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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