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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg2 · Frage 210

Welche Aussagen zur Nachsuche werden in der Unfallverhütungsvorschrift Jagd getroffen?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADer Hundeführer (Nachsucheführer) hat ein Weisungsrecht gegenüber allen an der Nachsuche beteiligten Personen.✓ richtig
  2. BDer Schütze hat ein Weisungsrecht gegenüber allen an der Nachsuche beteiligten Personen einschließlich des Hundeführers (Nachsucheführers).
  3. CNur infolge von Gesellschaftsjagden gilt das Nachsuchen-Weisungsrecht.
  4. DDer Jagdausübungsberechtigte organisiert die Nachsuche und ist für alle Beteiligten weisungsbefugt.
  5. EDer Hundeführer (Nachsucheführer) muss die notwendige persönliche Schutzausrüstung benutzen.✓ richtig
  6. FDer Hundeführer (Nachsucheführer), der auch bestätigter Schweißhundeführer ist, muss bei jagdbezirksübergreifender Suche den Jagdbezirksnachbarn informieren.

Lösung

Antworten A, E sind korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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