Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg2 · Frage 210
Welche Aussagen zur Nachsuche werden in der Unfallverhütungsvorschrift Jagd getroffen?
Antwortmöglichkeiten
- ADer Hundeführer (Nachsucheführer) hat ein Weisungsrecht gegenüber allen an der Nachsuche beteiligten Personen.✓ richtig
- BDer Schütze hat ein Weisungsrecht gegenüber allen an der Nachsuche beteiligten Personen einschließlich des Hundeführers (Nachsucheführers).
- CNur infolge von Gesellschaftsjagden gilt das Nachsuchen-Weisungsrecht.
- DDer Jagdausübungsberechtigte organisiert die Nachsuche und ist für alle Beteiligten weisungsbefugt.
- EDer Hundeführer (Nachsucheführer) muss die notwendige persönliche Schutzausrüstung benutzen.✓ richtig
- FDer Hundeführer (Nachsucheführer), der auch bestätigter Schweißhundeführer ist, muss bei jagdbezirksübergreifender Suche den Jagdbezirksnachbarn informieren.
Lösung
Antworten A, E sind korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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