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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg2 · Frage 195

Ein krank geschossenes Stück Rehwild flüchtet in den Nachbarjagdbezirk, bleibt dort aber gut sichtbar in 50 Meter Entfernung von der Jagdbezirksgrenze stehen. Eine schriftliche Wildfolgevereinbarung mit dem Nachbarjagdbezirk wurde nicht abgeschlossen. Was sollten Sie tun?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADas Reh vom eigenen Jagdbezirk aus erlegen, an Ort und Stelle versorgen und dann unmittelbar den Jagdbezirksnachbarn verständigen.✓ richtig
  2. BSofort den dortigen Jagdausübungsberechtigten verständigen, sonst zunächst nichts weiter.
  3. CAbwarten bis sich das Stück nieder tut, sich dann vorsichtig entfernen und den Jagdbezirksnachbarn verständigen.
  4. DEinen bestätigten Schweißhundeführer kontaktieren und diesen bitten, die Nachsuche bzw. Erlegung des kranken Stückes vorzunehmen.
  5. ESofort den Jagdgenossenschaftsvorsitze nden des Nachbarjagdbezirks kontaktieren und um Zustimmung für die Erlegung des kranken Stücks im Nachbarjagdbezirk bitten (am besten unter Zeugen).

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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