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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg2 · Frage 69

Wann wird ein Jagdhund als Knautscher bezeichnet?

Antwortmöglichkeiten

  1. AWenn der Hund nicht im Stande ist, gefasstes Raubwild abzuwürgen.
  2. BWenn der Hund beim Apportieren von Niederwild mehrfach so fest zufasst, dass das Wildbret entwertet wird.✓ richtig
  3. CWenn der Hund bei der Schweißarbeit das noch lebende Reh an der Drossel fasst und abtut (tötet).
  4. DWenn der Hund bereits erlegtes Wild während der Drückjagd anfrisst.
  5. EWenn der Hund totes Wild auffindet und es vergräbt.
  6. FWenn der Hund nach vollbrachter Schweißarbeit das verendete Reh an der Drossel fasst und es herumschüttelt.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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