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Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg1 · Frage 565

Was zählt nicht als Wildschäden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AFraßschäden durch Ringeltauben.
  2. BFraßschäden durch Biber.✓ richtig
  3. CFraßschäden durch Feldhasen.
  4. DFraßschäden durch Wildkaninchen.
  5. EFraßschäden durch Muffelwild.
  6. FFraßschäden durch Eichhörnchen.✓ richtig

Lösung

Antworten B, F sind korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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