Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg1 · Frage 565
Was zählt nicht als Wildschäden?
Antwortmöglichkeiten
- AFraßschäden durch Ringeltauben.
- BFraßschäden durch Biber.✓ richtig
- CFraßschäden durch Feldhasen.
- DFraßschäden durch Wildkaninchen.
- EFraßschäden durch Muffelwild.
- FFraßschäden durch Eichhörnchen.✓ richtig
Lösung
Antworten B, F sind korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Sachsen-Anhalt mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.