Jägerprüfung Sachsen-Anhalt · Sachgebiet st_sg1 · Frage 182
Was gehört zum Jagdschutz?
Antwortmöglichkeiten
- ASchutz des Wildes vor Notlagen und besonderen Gefährdungen, insbesondere vor Wilderei, Tierseuchen, wildernden Hunden und Katzen.✓ richtig
- BSchutz der Landnutzung vor Wildschaden.
- CTierschutzgerechte Nachsuche mit brauchbaren Jagdhunden.
- DNotwehr- und Notstandsmaßnahmen.
- EMaßnahmen zum Schutz der Jagd vor gesellschaftlichen Gruppen, die der Jagd kritisch gegenüberstehen und diese Abschaffen wollen.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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