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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 364

Welche Aufgaben hat die "kundige Person"?

Antwortmöglichkeiten

  1. AVom Erleger Erkenntnisse über das Verhalten des Stückes vor dem Schuss einholen.✓ richtig
  2. BDen Wildkörper auf bedenkliche Merkmale untersuchen.✓ richtig
  3. CDie Entscheidung treffen, ob Wildbret bedenkenlos verwertet werden kann.✓ richtig
  4. DBei Vorliegen bedenklicher Merkmale die Fleischuntersuchung durchführen.
  5. EDie Vermarktung des Wildbrets übernehmen.

Lösung

Antworten A, B, C sind korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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