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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 363

Ein wildernder Hund reißt in Ihrem Jagdbezirk vor Ihren Augen einen kapitalen Rehbock, der bei Ihrem Eintreffen zwar verendet aber noch warm ist. Was ist erlaubt?

Antwortmöglichkeiten

  1. ASie dürfen den Rehbock verschenken.
  2. BSie dürfen den Rehbock an eine Metzgerei verkaufen.
  3. CSie dürfen den Rehbock nach einer Fleischuntersuchung durch eine kundige Person an eine Gaststätte verkaufen.
  4. DSie dürfen die Trophäe präparieren lassen.✓ richtig
  5. ESie dürfen den Rehbock über die Tierkörperbeseitigung entsorgen.✓ richtig

Lösung

Antworten D, E sind korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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