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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 361

Welche der nachgenannten wildwachsenden Pflanzenarten dürfen grundsätzlich nicht gepflückt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AHahnenfuß
  2. BAkelei✓ richtig
  3. CSeidelbast✓ richtig
  4. DMargeriten
  5. EEnzian✓ richtig

Lösung

Antworten B, C, E sind korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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