Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 361
Welche der nachgenannten wildwachsenden Pflanzenarten dürfen grundsätzlich nicht gepflückt werden?
Antwortmöglichkeiten
- AHahnenfuß
- BAkelei✓ richtig
- CSeidelbast✓ richtig
- DMargeriten
- EEnzian✓ richtig
Lösung
Antworten B, C, E sind korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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