Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 358
In welcher Vorschrift ist das Halten von heimischen Greifen und Falken verbindlich geregelt?
Antwortmöglichkeiten
- ABundesjagdgesetz
- BBundesartenschutzverordnu ng
- CBundeswildschutzverordnun g✓ richtig
- DBundesnaturschutzgesetz
- EBundesjagdzeitenverordnung
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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