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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 356

Welche der nachfolgenden Handlungen sind nach der Bundeswildschutzverordnun g verboten?

Antwortmöglichkeiten

  1. ABestimmte Wildarten in Besitz zu nehmen oder zu erwerben.✓ richtig
  2. BBestimmte Wildarten abzugeben, anzubieten oder sonst in den Verkehr zu bringen.✓ richtig
  3. CIn der Dämmerung auf Wild zu schießen.
  4. DEinem Tier unnötige Schmerzen zuzufügen.

Lösung

Antworten A, B sind korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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