Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 352
Welche der nachgenannten wildwachsenden Pflanzenarten dürfen grundsätzlich nicht gepflückt werden?
Antwortmöglichkeiten
- AAckerkratzdistel
- BFrühlings-Adonisröschen✓ richtig
- CSonnentau✓ richtig
- DGemeine Schafgarbe
Lösung
Antworten B, C sind korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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