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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 352

Welche der nachgenannten wildwachsenden Pflanzenarten dürfen grundsätzlich nicht gepflückt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AAckerkratzdistel
  2. BFrühlings-Adonisröschen✓ richtig
  3. CSonnentau✓ richtig
  4. DGemeine Schafgarbe

Lösung

Antworten B, C sind korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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