Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 349
Welche Tierart dürfen Sie ohne behördliche Erlaubnis fangen und töten?
Antwortmöglichkeiten
- ARötelmaus✓ richtig
- BGartenspitzmaus
- CMaulwurf
- DIgel
- EBlindschleiche
- FFeldhamster
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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