Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 348
Welche Pflanzenarten dürfen Sie in freier Wildbahn grundsätzlich nicht pflücken oder ausgraben?
Antwortmöglichkeiten
- ASeidelbast✓ richtig
- BFrauenschuh✓ richtig
- CTürkenbund✓ richtig
- DBuschwindröschen✓ richtig
- EMaiglöckchen✓ richtig
Lösung
Antworten A, B, C, D, E sind korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Sachsen mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.