Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 347
Welche tot aufgefundenen Arten dürfen Sie sich als Jagdpächter in Ihrem Jagdbezirk aneignen?
Antwortmöglichkeiten
- AUhu
- BKnäkente✓ richtig
- CTannenhäher
- DSchleiereule
- EHaubentaucher✓ richtig
Lösung
Antworten B, E sind korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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