Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 342
Darf bei einer Gesellschaftsjagd entlang einer dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straße abgestellt werden?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, aber nur, wenn nur mit Schrot geschossen wird.
- BJa, aber nur, wenn nach den Umständen des Einzelfalles die Sicherheit gewährleistet ist.✓ richtig
- CJa, aber nur, wenn Sie eine entsprechende Genehmigung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde haben.
- DJa, aber nur, wenn die Straße während der Gesellschaftsjagd gesperrt wird.
- ENein.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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