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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 329

Welcher Betrag wird in Thüringen für den Dreijahresjagdschein, den Falknerdreijahresjagdschein und den Ausländerdreijahresjagdschei n als Jagdabgabe festgesetzt?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADer einfache Betrag der jeweiligen Jagdscheingebühr.
  2. BDer zweifache Betrag der jeweiligen Jagdscheingebühr.✓ richtig
  3. CDer dreifache Betrag der jeweiligen Jagdscheingebühr.
  4. DDer vierfache Betrag der jeweiligen Jagdscheingebühr.
  5. EDer fünffache Betrag der jeweiligen Jagdscheingebühr.
  6. FDer sechsfache Betrag der jeweiligen Jagdscheingebühr.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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