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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 327

Wer handelt ordnungswidrig auf Grundlage des Jagdrechts in Thüringen?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADerjenige der eine zeit- und weidgerechte Nachsuche auf krankgeschossenes Wild weder selbst durchführt noch veranlasst.✓ richtig
  2. BDerjenige der die Jagd auf Wild mit Fanggeräten oder Fangvorrichtungen ausübt, soweit das verboten ist.✓ richtig
  3. CDerjenige der Wild, für das keine Jagdzeit festgesetzt ist, bejagt.
  4. DDerjenige der die Jagd unter Verwendung von Betäubungs- oder Lähmungsmitteln, Sprengstoffen, Gasen oder elektrischem Strom ausübt.✓ richtig
  5. EDerjenige der Wild bejagt, dessen Bestand bedroht erscheint, und dessen Bejagung deshalb dauernd oder zeitweise gänzlich verboten ist.

Lösung

Antworten A, B, D sind korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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