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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 326

Ab wann ist in Thüringen jedes Stück Schalenwild mit einer nummerierten Wildmarke spätestens zu kennzeichnen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AUnmittelbar nach der Erlegung am Erlegungsort oder sofort nach dem Auffinden.✓ richtig
  2. BNach dem Verlassen des Jagdbezirks auf dem Weg zur Kühlzelle.
  3. CMit dem Einhängen des Wildes in die Kühlzelle.
  4. DMit der Veräußerung des Wildes an einen Wildhändler, Gaststättenbetrieb oder Endkunden.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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