Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 326
Ab wann ist in Thüringen jedes Stück Schalenwild mit einer nummerierten Wildmarke spätestens zu kennzeichnen?
Antwortmöglichkeiten
- AUnmittelbar nach der Erlegung am Erlegungsort oder sofort nach dem Auffinden.✓ richtig
- BNach dem Verlassen des Jagdbezirks auf dem Weg zur Kühlzelle.
- CMit dem Einhängen des Wildes in die Kühlzelle.
- DMit der Veräußerung des Wildes an einen Wildhändler, Gaststättenbetrieb oder Endkunden.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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