Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 315
Was gilt für auf land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken errichtete Ansitzeinrichtungen?
Antwortmöglichkeiten
- ASie dürfen nur mit Zustimmung des Grundstückeigentümers errichtet werden.✓ richtig
- BSie dürfen zum Zweck der Wildbeobachtung von jedermann betreten werden.
- CIn gemeinschaftlichen Jagdbezirken sind sie dem Jagdnachfolger unentgeltlich zu überlassen.
- DNach Pachtzeitende eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks hat der bisherige Pächter dem Jagdpachtnachfolger auf dessen Verlangen die Ansitzeinrichtungen gegen Entschädigung zu überlassen.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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