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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 315

Was gilt für auf land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken errichtete Ansitzeinrichtungen?

Antwortmöglichkeiten

  1. ASie dürfen nur mit Zustimmung des Grundstückeigentümers errichtet werden.✓ richtig
  2. BSie dürfen zum Zweck der Wildbeobachtung von jedermann betreten werden.
  3. CIn gemeinschaftlichen Jagdbezirken sind sie dem Jagdnachfolger unentgeltlich zu überlassen.
  4. DNach Pachtzeitende eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks hat der bisherige Pächter dem Jagdpachtnachfolger auf dessen Verlangen die Ansitzeinrichtungen gegen Entschädigung zu überlassen.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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