Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 314
Als Jungjäger erhalten Sie eine Jagderlaubnis. Der Jagdpächter beauftragt Sie im Winter mit der Kirrung des Rehwildes. Der zuständige Revierförster kontrolliert Sie dabei beim Befahren eines für den allgemeinen Verkehr gesperrten Waldwegs. Wie weisen Sie Ihre Fahrberechtigung nach?
Antwortmöglichkeiten
- ADurch Ihren Jagdschein und die Waffenbesitzkarte.
- BDurch Ihren Jagderlaubnisschein.✓ richtig
- CDurch Ihren Führerschein und den Fahrzeugschein.
- DDurch Ihren Jagdschein und den Personalausweis bzw. Reisepass.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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