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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 301

Müssen Spaziergänger in Thüringen ihre Hunde im Jagdbezirk gemäß den jagdrechtlichen Vorschriften grundsätzlich angeleint führen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa.
  2. BNein.✓ richtig
  3. CNein, Anleinzwang gilt nur abseits von öffentlich zugänglichen Wegen.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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