Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 301
Müssen Spaziergänger in Thüringen ihre Hunde im Jagdbezirk gemäß den jagdrechtlichen Vorschriften grundsätzlich angeleint führen?
Antwortmöglichkeiten
- AJa.
- BNein.✓ richtig
- CNein, Anleinzwang gilt nur abseits von öffentlich zugänglichen Wegen.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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