Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 298
Auf welche der nachgenannten Wildarten ist die Ausübung der Jagd zur Nachtzeit grundsätzlich verboten?
Antwortmöglichkeiten
- ABirkwild
- BGänse✓ richtig
- CWildenten✓ richtig
- DWaldschnepfen
- EMöwen
- FFeldhasen
Lösung
Antworten B, C sind korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Sachsen mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.