Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 295
Innerhalb welcher Frist kann die Jagdbehörde einen dort vorgelegten Jagdpachtvertrag beanstanden?
Antwortmöglichkeiten
- AInnerhalb von einer Woche.
- BInnerhalb von zwei Wochen.
- CInnerhalb von drei Wochen.✓ richtig
- DInnerhalb von vier Wochen.
- EInnerhalb von fünf Wochen.
- FInnerhalb von sechs Wochen.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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