Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 294
Kann ein Grundstückseigentümer es ablehnen, dass auf seinen Grundflächen, die im gemeinschaftlichen Jagdbezirk liegen, die Jagd ausgeübt wird?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, aus ethischen Gründen.✓ richtig
- BJa, denn er kann über sein Eigentum frei verfügen.
- CJa, wenn er die landwirtschaftliche Nutzung an Dritte verpachtet hat.
- DNein, wenn es sich nicht um eine befriedete Fläche handelt, ist die Jagd auf der Fläche auszuüben.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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