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Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 294

Kann ein Grundstückseigentümer es ablehnen, dass auf seinen Grundflächen, die im gemeinschaftlichen Jagdbezirk liegen, die Jagd ausgeübt wird?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, aus ethischen Gründen.✓ richtig
  2. BJa, denn er kann über sein Eigentum frei verfügen.
  3. CJa, wenn er die landwirtschaftliche Nutzung an Dritte verpachtet hat.
  4. DNein, wenn es sich nicht um eine befriedete Fläche handelt, ist die Jagd auf der Fläche auszuüben.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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