Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 292
Was ist richtig? Ein Jagdausübungsberechtigter erlangt die Jagdschutzberechtigung in seinem Jagdbezirk ...
Antwortmöglichkeiten
- Akraft Gesetzes als eigenes Recht.✓ richtig
- Bmittels Verleihung durch die oberste Jagdbehörde.
- Cmittels öffentlich-rechtlicher Bestätigung durch die untere Jagdbehörde.
- Ddurch Vereinbarung mit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.
- Eüberhaupt nicht, denn jagdschutzberechtigt ist nur der Jagdaufseher.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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