Jägerprüfung Sachsen · Sachgebiet sn_sg4 · Frage 289
Wer darf Jagd- und Fanggeräte, Hunde und andere Tiere, die ein Wilderer bei der Tat mit sich geführt hat, abnehmen?
Antwortmöglichkeiten
- AJagdgäste, wenn sie vom bestätigten Jagdaufseher geführt werden.
- BDer Jagdausübungsberechtigte und der bestätigte Jagdaufseher des jeweiligen Jagdbezirks.✓ richtig
- CNur Polizeibeamte im Dienst.
- DJedermann.
- ENiemand.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus TH-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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